Mietverwaltung
In der Mietenverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnungen
- Durchführung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
- Anlegen der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
Die Vermietung, die Ausführung besonderer behördlicher Auflagen oder Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Fall der Notwendigkeit von rechtlichen Schritten gegenüber dem Mieter bedarf es zusätzlicher Beauftragung bzw. Bevollmächtigung zur Durchführung folgender Dienstleistung.
– Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren
– Vertretung des Auftraggebers bei Gerichtsverhandlungen
– Beauftragung von Rechtsanwälten
– Vorbereitung und Durchführung von Räumungsklagen
Finanztechnische Betreuung
- Überwachung der Mieteingänge, Mietinkasso, Mahnwesen
- Kautionsverwaltung und Abrechnung
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung
- Überwachung des Spitzenausgleiches und Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen
- Bearbeitung von Mieteranfragen zur Nebenkostenabrechnung